Plädoyer - "Maisfeldleiche"





Plädoyer: Katrin Bartels fordert milde Strafe

Katrin Bartels hat die Tötung der Verena J. durch ihre Mandantin Adelheid B. in ihren Plädoyer als Tötung auf Verlangen gewertet und eine Strafe von maximal 2 Jahren auf Bewährung beantragt.

Über Jahre habe Verena J. bereits die Absicht geäußert, ihrem Leben ein Ende bereiten zu wollen. In Adelheid B. habe sie schließlich die Frau gefunden, die sich in die “Suizidalität des Opfers hat verstricken lassen” (so auch der psychiatrische Sachverständige). Die zeitweise verarmte Erscheinung und die depressive Persönlichkeitsstruktur der 75-jährigen Verena J. hätten das Helfersyndrom der Angeklagten geweckt und aus Mitleid mit ihr habe sie den Suizid geplant.

Als der tödliche Medikamentenmix verschüttet worden sei, habe die Angeklagte die ganze Aktion abbrechen wollen und die 75-Jährige in ein Krankenhaus fahren wollen. Verena J. aber habe darauf bestanden, von Adelheid B. erwürgt zu werden. Im Folgenden hatte sie sich auch nicht gewehrt, was das Gutachten des Gerichtsmediziners bestätigt habe.
Während der Tat dann habe die Angeklagte die Kontrolle über die Situation verloren, habe in hohem Maße im Affekt gehandelt. Deshalb sei sie vermindert schuldfähig.

Das Landgericht Stade hat die Angeklagte wegen Totschlags in einem minder schweren Fall zu vier Jahren Haft verurteilt. In der Urteilsbegründung hat auch das Gericht keine Zweifel an einem einvernehmlich geplanten Suizid und sieht, dass die Angeklagte dem hilflos erscheinenden Opfer habe helfen wollen. Dennoch hielt es eine Tötung auf Verlangen für nicht gegeben.
Die Verteidigerin Katrin Bartels hat Revision gegen das Urteil einlegt.