Ihre Rechte als Opfer




Wenn ich für Sie als Opfer tätig werde, kann ich Sie in vielfältiger Weise unterstützen. Als Anwältin bin ich berechtigt, die Ermittlungsakten einzusehen und Sie zu Zeugenvernehmungen zu begleiten. Im Gerichtsverfahren kann ich sie als Nebenkläger vertreten: u.a. für Sie Zeugen und Sachverständige befragen, Beweisanträge stellen oder auch Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld beantragen.
Nutzen Sie Rechte als Opfer und holen sich Unterstützung!

Wenn Sie gegen den Täter Anzeige erstatten wollen, kann ich mit Ihnen Vor- und Nachteile abwägen:


Die Neuerungen im Opferschutzgesetz geben Opfern weitreichendere Möglichkeiten als bisher: